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Schulbegleitung

Schulbegleitung / Integrationshilfe gem. § 35a SGB VIII / § 112 SGB IX

Gem. § 31 SGB VIII Aus dem Gesetzestext § 31 SGB VIII ergibt sich der Inhalt der Sozialpädagogischen Familienhilfe.

Aus den gesetzlichen Grundlagen des § 35a SGB VIII sowie § 112 SGB IX ergibt sich der Auftrag der Schulbegleitung. Kostenträger der Unterstützung ist in der Regel das Jugendamt oder das Sozialamt.


Die Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im schulischen Alltag. Ziel ist es, die Teilhabe am Unterricht sowie am sozialen Leben in der Schule zu ermöglichen und zu fördern. Die Unterstützung erfolgt individuell, orientiert sich am jeweiligen Bedarf des Kindes oder Jugendlichen und findet direkt im schulischen Umfeld statt.


Die Schulbegleitung hilft bei der Bewältigung von schulischen Anforderungen, der Strukturierung des Alltags sowie beim Aufbau sozialer Kompetenzen. Dabei wird eng mit Lehrkräften, Eltern sowie weiteren beteiligten Institutionen zusammengearbeitet.


Die Aufgabe der Schulbegleitung besteht darin, Kinder und Jugendliche, die aufgrund von seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen Schwierigkeiten im Schulalltag haben, individuell zu unterstützen und ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Ziel ist es, vorhandene Ressourcen zu stärken, die Selbstständigkeit zu fördern und eine langfristige Integration in den Schulalltag zu erreichen.


Die Unterstützung richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter und erfolgt begleitend während der Unterrichtszeit sowie bei schulischen Veranstaltungen.

Unterstützungsmöglichkeiten

• Begleitung im Unterricht zur Sicherstellung der Teilnahme
• Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags
• Hilfe beim Verstehen und Umsetzen von Arbeitsaufträgen
• Förderung der Konzentration und Aufmerksamkeit
• Unterstützung im Sozialverhalten und im Umgang mit Mitschülern
• Hilfe bei der Konfliktbewältigung im schulischen Umfeld
• Begleitung in Pausen und bei schulischen Aktivitäten
• Unterstützung bei der emotionalen Stabilisierung
• Förderung von Selbstständigkeit und Eigenverantwortung
• Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften
• Zusammenarbeit mit Eltern und pädagogischem Fachpersonal
• Unterstützung bei Übergängen (z. B. Klassenwechsel, Schulwechsel)
• Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten im schulischen Kontext
• Motivation und Unterstützung bei schulischen Anforderungen
• Begleitung bei Ausflügen und schulischen Veranstaltungen
• Unterstützung bei der Integration in die Klassengemeinschaft
• Individuelle Förderung entsprechend des Hilfebedarfs

Hierbei steht die Teilhabe am schulischen und sozialen Leben stets im Vordergrund. Die Schulbegleitung arbeitet ressourcenorientiert und orientiert sich an den Stärken und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen.


Da die Unterstützung im direkten schulischen Umfeld stattfindet, ist eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten unerlässlich. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die Einhaltung der Schweigepflicht bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Unterstützung und Förderung.
 

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