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Teilstationäre Wohngruppen §34 SGB VIII

Die Wohngruppe Rahlstedt II ist für Jugendliche und junge Erwachsene im Aufnahmealter von 16 bis maximal 21 Jahren. Die Unterkunft besteht aus 9 Einzelzimmern sowie einem Doppelzimmer verteilt auf zwei Etagen.

Kapazität 10

0 Plätze frei

voll belegt

16 – 21 Jahre

Indikation

Die Wohngruppe bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine geeignete Betreuungsform. Bei der Aufnahme werden individuelle Umstände und die Fähigkeit zur Selbsthilfe berücksichtigt, da die Betreuung nur an Werktagen stattfindet.

  • Eignung: Die Betreuung muss als passend und unterstützend für den Jugendlichen erachtet werden.

  • Geschwister: Geschwister im Alter ab 16 Jahren können gemeinsam aufgenommen werden.

  • Selbsthilfefähigkeit: Der Jugendliche muss in der Lage sein, sich außerhalb der Betreuungszeiten im Krisenfall selbstständig Hilfe und Unterstützung zu suchen. Voraussetzung hierfür ist ein gemeinsam erarbeiteter Krisenplan.
     

Betreuungszeit

Das pädagogische Personal wird flexibel in der Zeit von 10:00 - 20:00 Uhr eingesetzt, um eine durchgehende Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen zu gewährleisten.

Rufbereitschaft

Zusätzlich wird eine Rufbereitschaft außerhalb der Anwesenheit des Betreuungspersonals sichergestellt, um im Bedarfsfall auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, insbesondere nach 20 Uhr sowie am Wochenende, schnell reagieren zu können. Diese Rufbereitschaft gewährleistet, dass die pädagogische Unterstützung auch in Notfällen jederzeit verfügbar ist.

Kontraindikation

Die Wohngruppe ist nicht geeignet für Jugendliche und jungen Erwachsenen bei:

  • Akuter Selbstgefährdung

  • Rund-um-die-Uhr-Betreuungsbedarf

  • Psychiatrischen Erkrankungen (wie Psychosen oder Schizophrenie)

  • Akuten Suchtproblemen (Drogen und Alkohol)

Ansprechpartner

N   Herr Bengt Tetens

T   +49 155 60658204‬

E   b.tetens@gs-hamburg.de

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