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Erziehungsbeistand

Betreuungshelfer gem. § 30 SGB VIII Aus dem Gesetzestext § 30 SGB VIII ergibt sich der Inhalt der

Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer.

Der Erziehungsbeistand soll durch intensive Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen im Alltag, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie bei Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Die Verselbstständigung der Kinder und Jugendlichen soll unter Erhaltung des Lebensbezugs der Familie gefördert werden.

 

Die Aufgabe des Erziehungsbeistands besteht nach § 30 SGB VIII darin, Kinder und Jugendliche, die sich aufgrund individueller, schulischer, ausbildungsbezogener, familiärer oder beziehungstechnischer Probleme in schwierigen Lebenslagen befinden, sozialpädagogisch zu unterstützen und ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Des Weiteren sollen die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung und bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben begleitet werden. Diese Unterstützungsform richtet sich im Gegensatz zum § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) nicht an die gesamte Familie, sondern an das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen. In der Regel können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren diese Hilfe erhalten, die das ganze soziale Umfeld mit einbezieht und den Bezug zur Familie hält oder wiederherstellt. Ziel ist es, die entwicklungsbedingte Einschränkung der Kinder und Jugendlichen

durch Unterstützungsleistungen auszugleichen.

In dieser Hilfeform bestehen Unterstützungsmöglichkeiten in:

• beruflichen/schulischen Belangen

• dem Sozialverhalten

• der Freizeitgestaltung, z.B. Vereinsanbindung

• der Stabilisierung der Persönlichkeit durch Stärkung der Ressourcen und Fähigkeiten sowie der Verbesserung          des Selbstwertgefühls

• dem Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und dem Aufbau von sozialen Kompetenzen

• der Unterstützung beim Erhalt und Aufbau von Freundschaften

• der Erschaffung einer strukturierten Tagesstruktur

• der Zusammenarbeit in Form von Beratung der Eltern

• der Förderung der Leistungsbereitschaft

• der Unterstützung bei Beantragung der Staatsbürgerschaft

• Gesprächen mit Lehrern

• der Eltern- und Familienberatung in der Herkunftssprache

• der Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben

• Beratungsgesprächen mit den Betreuten

• dem Aufbau einer belastbaren und positiven Beziehung zu den Betreuten etc.

Hierbei steht der Schutz des Kindeswohls immer an erster Stelle. Da die Arbeit mit

der Familie in der Regel zu Hause in vertrauter Umgebung stattfindet, erhalten die

Fachkräfte einen tiefen Einblick in die persönlichen und familiären Verhältnisse.

Daher ist es im Sinne einer tragfähigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit

oberste Priorität, dass die Schweigepflicht von den Fachkräften eingehalten und

ernst genommen wird.

Kostenträger der Unterstützung ist der Ambulante Soziale Dienst.

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