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Familienfotografie

Clearing

gem. §§ 27ff. SGB VIII

 

 

Das Clearing als Dienstleistungsangebot für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist in der Regel auf zwei Arten von Fallgestaltungen zugeschnitten:

 

1. Fallgestaltungen, die der Jugendhilfe erstmalig bekannt werden und aufgrund ihrer Vielschichtigkeit erheblich unübersichtlich und somit sehr aufwendig zu analysieren sind. Das Clearing bietet in diesem Kontext zeitnah qualifizierte Hilfe.

 

 

2. ​Fallgestaltungen, die der Jugendhilfe schon seit langem bekannt sind, in denen alle bisherigen Leistungen jedoch nicht den versprochenen Erfolg gezeigt haben. 
Hier soll das Clearing mit dem Ziel einer neuen Standortbestimmung Hilfestellung 

 

 

Das sozialpädagogische ambulante Clearing ist zeitlich oftmals auf drei Monate begrenzt. Die Arbeit findet in der Regel in aufsuchender Form, aktiv in der Familie statt, sodass ein ganzheitlicher Hilfebedarf festgestellt werden kann.

 

Das Clearing stellt einen klaren umriss der Hilfe fest und überprüft, inwiefern eine Familie ihre Grundfunktion noch erfüllen kann. Diese Maßnahme erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der SPFH.

 

Der zugrunde liegende Arbeitsansatz sowie durchzuführendes Clearing verlaufen entsprechend lösungs- und handlungsorientiert und können somit direkt für das weitere Vorgehen bzw. die fortführende Installation geeigneter Maßnahmen genutzt werden.

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